Reisekostenerstattung in Deutschland

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird bis 2020 einheitlich eine Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer gewährt.

Von 2021 Bis 2023

• Die Entfernungspauschale bleibt unverändert bei 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer.

• Eine Erhöhung der Entfernungspauschale ist ab dem 21. Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um 5 Cent auf 35 Cent erfolgt

Von 2024 Bis 2026

• Die ersten 20 vollen Kilometer werden mit je 0,30€ berücksichtigt. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich dieser Wert auf 0,38 Cent.

Ab 2024 wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um 8 Cent erhöht und beträgt 38 Cent.

Die Kilometerpauschalen basieren auf der neuen gesetzlichen Reisekostenabrechnung und lauten wie folgt.

A/Deutsches Konto:

  1. Klicken Sie auf die Registerkarte "Admin" und wählen Sie das Untermenü "Kilometerpauschalen".
  2. Aktivieren Sie die Einstellung "Festlegen von Tarifstufen für jede Reise".
  3. Eine Tabelle erscheint, in der Sie die Kilometersätze einstellen können.
  4. Es werden 2 Sätze konfiguriert:
  • Wenn FK<21 km=> Tarif = 0,3
  • Wenn FK ≥ 21 km => Tarif = 0,38

Beispiel:

Nehmen wir an, Ihr Arbeitsweg beträgt 35 Kilometer. Die höhere Entfernungspauschale ab 2024 würde für Sie einen Unterschied von 1,20 Euro ausmachen.

Wann ist die Anwendung der Kompensation möglich?

Wenn der Administrator die Ebenen im Laufe des Jahres anpasst, wird die Kompensation zur Anpassung der Summe der Kilometer angewendet, die vor der Konfiguration der Ebenen erstellt wurden.

Anwendung der Kompensation:

  1. Gehen Sie auf die Registerkarte "Admin".
  2. Aktivieren Sie im Untermenü "Kilometerpauschalen" das Kontrollkästchen "Ich möchte die Kompensation für Kilometerpauschalen aktivieren"


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