Die Kompensation meiner Fahrtkosten und Kilometerpauschalen verstehen
Sie haben zwei identische Fahrtkosten erfasst, aber es werden Ihnen unterschiedliche Erstattungsbeträge angezeigt? Wie es dazu kommen kann, erklären wir Ihnen in folgendem Artikel.
Zuerst müssen Sie sich mit dem Prinzip der Kompensation vertraut machen. Die Kompensation greift nur dann, wenn Ihr Unternehmen im Laufe des Jahres den Kilometersatz zur Berechnung der Fahrtkosten geändert hat. Das heißt folgende zwei Szenarien sind möglich:
1) Ihr Unternehmen hat die Kilometerpauschale zur Berechnung der Fahrtkostenerstattung im laufenden Jahr geändert,
2) Sie haben die Rückerstattungsstufe gewechselt.
In diesen Szenarien vergleicht Expensya jeweils den Gesamtbetrag, der Ihnen seit Jahresbeginn mit dem alten Prozentsatz erstattet wurde, mit dem Betrag, der Ihnen unter der aktualisierten Berechnung zusteht.
- Wenn der Restbetrag 0€ beträgt, werden Sie entsprechend dem neuen Tarif erstattet. Es muss keine Anpassung vorgenommen werden.
- Im Falle einer Über- oder Unterzahlung greift das System ein, um den Erstattungssatz zu regulieren und den Saldo schnellstmöglich wieder auszugleichen.
Notiz: Es kann vorkommen, dass Ihnen bei der Erfassung ihrer nächsten Fahrtkosten eine Kilometerpauschale angezeigt wird, die von der aktuellen Pauschale abweicht. Das ist normal und nur vorübergehend! Sobald Ihr Saldo ausgeglichen ist, wird Ihnen die aktuelle Kilometerpauschale angezeigt.
Seit Jahresbeginn müssen alle Fahrtkosten mit der neuen Kilometerpauschale berechnet und erstattet werden. Da Sie bereits eine Erstattung Ihrer Fahrtkosten erhalten haben, berechnet Expensya den gesamten Erstattungsbetrag und passt die zukünftigen Fahrtkosten neu an.
Expensya ändert vorübergehend den Erstattungssatz (Kilometerpauschale) für die nächsten Fahrtkosten, um eine Über- oder Untererstattung auszugleichen.
Tipp: Wegen der Kompensation können die zu erstattenden Fahrtkosten, die nach der Änderung eines Kilometersatzes hinzugefügt werden, höher, geringer oder null sein. Bezogen auf das komplette Jahr ist die Gesamterstattung der Fahrtkosten jedoch einheitlich.