Nachhaltige Mobilitätszulage

Das Mobilitätsorientierungsgesetz (LOM) wurde am 26. Dezember 2019 im Amtsblatt veröffentlicht. Ziel dieses Gesetzes ist es, umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu fördern.

Die Nachhaltige Mobilitätszulage (FMD) bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, Mitarbeitern, die „weiche Mobilität“ für Geschäftsreisen bevorzugen, einen beitragsfreien Zuschuss zu gewähren.

Welche Verkehrsmittel sind förderfähig?

Geschäftsausgaben werden für Mitarbeiter, die folgende Verkehrsmittel nutzen, übernommen:

  • Persönliche Fahrräder mit oder ohne elektrische Unterstützung.
  • Persönliche Roller (hinzugefügt durch Änderung II-3176 vom 12. November 2020).
  • Elektrische, Wasserstoff- oder wiederaufladbare Hybridfahrzeuge (niedrig-emittierende Carsharing-Dienste).
  • Fahrgemeinschaften als Fahrer oder Beifahrer.
  • Öffentliche Verkehrsmittel (außer denjenigen, die einer obligatorischen Abonnementgebührenerstattung unterliegen).
  • Gemeinsame Mobilität oder Free-Floating-Dienste wie Fahrräder, Roller, Segways und Elektrofahrräder, die zur Selbstbedienung oder Vermietung verfügbar sind.
Wie implementiert man die FMD durch Expensya?

Um mehr über die Einrichtung des FMD-Moduls in Expensya zu erfahren:

Oder kontaktieren Sie Ihren Kontomanager mit folgendem Formular: Ein nachhaltiges Mobilitätszulagensystem einrichten!


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